Digitaler Belegaustausch mit meiner Kanzlei
Gerade die letzten Monate haben gezeigt, dass die Digitalisierung auch in der Zusammenarbeit zwischen den Mandanten und ihrem Steuerberater unaufhaltsam voranschreitet. Da hat jeder "seine Meinung", aufhalten lässt sich dies m.E.n. jedoch nicht.
Ich möchte Ihnen (als erste und m.E.n. beste) Möglichkeit im Rahmen der Einkommensteuererklärung das DATEV-System "Meine Steuern" vorstellen. Diese Nutzung ist für Sie in Bezug auf die DATEV-Nutzung kostenfrei.
Über die Online-Anwendung DATEV Meine Steuern – innerhalb von MyDATEV – können Sie als Mandant digitalisierte Dokumente für meine Kanzlei hochladen. Alle hochgeladenen Dokumente stehen der Kanzlei damit sofort zur Verfügung.
Sie können DATEV Meine Steuern mit SmartLogin grundsätzlich auf allen Betriebssystemen mit allen Browsern nutzen. Der Login mit DATEV SmartCard / DATEV mIDentity wird unter Windows 10 bei allen aktuellen Versionen der folgenden Browser unterstützt:
- Microsoft Internet Explorer
- Microsoft Edge
- Google Chrome
Um das Anmeldeverfahren DATEV SmartCard / DATEV mIDentity im Browser Mozilla Firefox zu verwenden, ist eine manuelle Konfiguration des Mozilla Firefox pro Benutzer und PC nötig.
Für Unternehmer bzw. Unternehmen kann diese Möglichkeit derzeitig auch an ihre Grenzen stoßen. Dies insbesondere deshalb, weil ein dauerhafter und erheblich größerer Belegaustausch stattfindet (weitere Steuern, Buchhaltung und Jahresabschluss). Dafür nutze ich im Rechenzentrum der DATEV über einen Systempartner die "Sichere Box". Hier können sämtliche Belege nach frei wählbaren Ordnerstrukturen hinterlegt werden.
Die Nutzung von DATEV Online für Unternehmen ist die dritte Alternative oder auch Ergänzung.
Wissenswertes / Downloads
Aktuell: Mit der Neufassung des "Geldwäschegesetzes" sowie der Einführung der "Datenschutz-Grundverordnung" ab Mai 2018 müssen sich auch die Steuerberatungskanzleien auf umfassende Neuerungen vorbereiten und diese umsetzen. U.a. wurde eine Verpflichtung geschaffen, bei Neubegründung eines Mandantes umfassende Angaben zur Identifizierung der Personen/wirtschaftlich Berechtigten vorzunehmen. Bitte nutzen Sie dazu die nacholgenden Dateien die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen notwendig sind.
Die Abgabefristen der Steuererklärungen 2021 sind für die durch den steuerberatenden Beruf zu erstellenden Steuererklärungen bis zum 31 Augsut 2023 verlängert worden.
Nachfolgend finden Sie einige Dateien die für Sie zum Download bereitstehen, und/oder für Sie von Interesse sein könnten: